Zertifizierungsanforderungen für vegane Produkte
Zertifizierungsanforderungen für vegane Produkte
- Tierversuche jeglicher Art sind inakzeptabel, einschließlich Tierfutterversuche, Ernährungsstudien oder klinische Versuche, bei denen Tiere nicht "misshandelt, verletzt oder getötet" werden.
- Kulturmedium sollte nicht tierischen Ursprungs sein.
- Es sollte keine Milchprodukte enthalten.
- Die Verwendung von Produkten jeglicher Tierart ist nicht gestattet.
- Unterlagen zur Ernte von Pflanzenbestandteilen (z. B. Palmöl, Kakao etc.) werden nicht verlangt.
- Es sind keine tierischen Gene erlaubt, aber nicht-tierische GVO sind erlaubt.
- Jakobsmuscheln oder Austernschalen, Kieselgurpartikel usw. der einzigen oder primären Komponente. Kann kein Produkt genehmigen, das die Überreste eines Tieres enthält, z. B.
- Wenn Zucker eine Zutat ist, muss vom Zuckerhersteller dokumentiert werden, dass er nicht mit Knochenkohle filtriert wurde. Handelt es sich bei der Flüssigkeit um einen Aromastoff, muss zusätzlich zur Knochenkohledokumentation nachgewiesen werden, dass keine tierischen Nebenprodukte zur Klärung oder Entschäumung verwendet werden.
- Handelt es sich bei dem Hauptprodukt oder der Hauptzutat um Bier, Wein, Spirituosen, Essig oder Fruchtsaft, ist eine Erklärung erforderlich, aus der hervorgeht, dass keine tierischen Nebenprodukte als Klär- oder Filtermittel verwendet werden.
- Für jedes Produkt muss nachgewiesen werden, dass die Produkte nicht an Tieren getestet wurden.
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